In dem Buch "Der Opektafarmer" habe ich angekündigt, weitere Informationen hier einzustellen.

Es geht um die Adoption meines jüngsten Sohnes Björn durch "Peter". Diese Adoption fand gegen meinen ausdrücklichen Willen als Vater statt, der dem Richter bekannt war.

"Peter" war zu einer Haftstrafe wegen sexuellem Missbrauchs seiner Adoptivtochter verurteilt worden. In seiner nächsten Ehe nach der Haft hat er meinen Sohn Björn adoptiert. Das mag manchem Leser unglaublich erscheinen, deshalb hier einige Belege dazu. Die Namen habe ich so weit unkenntlich gemacht, dass "Peter" nicht zu identifizieren ist.

 

Zuerst die Briefe des Richters, der die Adoption durchführte:

 

 

 Ich wollte wissen, wie der Antrag auf Adoption begründet worden war und beantragte Akteneinsicht. Darauf teilte mir der Richter mit:

 

  

 Auch meinem Rechtsanwalt wurde die Einsicht in die Akten verwehrt. Dort können also die ungeheuerlichsten Vorwürfe gegen mich erhoben worden sein. Dagegen wehren kann ich mich nicht, da ich sie ja nicht kenne. Ich hatte dem Richter meine Einwände gegen die beabsichtigte Adoption mitgeteilt. Da ich keine weiteren Informationen bekam, fragte ich ein halbes Jahr später nach dem Stand des Verfahrens. Darauf bekam ich den folgenden Brief:

 

 

 

Ohne dass ich inzwischen etwas unternommen hätte, bekam ich später diesen weiteren Brief:

 

 

 

Hier zwei Zeitungsausschnitte, in denen über das Gerichtsverfahren und die Verurteilung von "Peter" berichtet wird:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In einem Brief vom 8.9.2003 schrieb "Peter" an mich:

 

...

Alle Unterlagen von Björn Xxxx sind mittlerweile geändert. Selbst in der Geburtsurkunde stehe ich als sein Vater. In der Abstammungsurkunde steht noch Ihr Name, somit sind Sie den Unterlagen nach bestenfalls als Samenspender anzusehen, aber ob das so sicher ist steht nach meiner Ansicht nicht fest und ist auch heute für uns nicht mehr wichtig.

Für mich steht jedenfalls fest, dass Björn keine Erbanlagen von Ihnen erkennen lässt, denn sonst wäre die Adoption für mich nicht möglich gewesen. Eine Notwendigkeit, Sie über die Adoption zu informieren bestand bis jetzt nicht, da sie mit Björn und mir nichts zu tun haben. Was geht es fremde Leute an was wir in unserer Familie tun. Richtigerweise hat Ihnen das Gericht und die Stadtverwaltung Xxxxxxxxx auch persönlich keine Auskunft erteilt.

Wenn Sie Björn noch einmal als ihren Sohn bezeichnen werden wir gerichtlich gegen Sie vor gehen.

Ich, und ich spreche auch im Namen meines Sohnes Björn, hoffe nie wieder von Ihnen zu hören und weise Sie darauf hin, dass ich diesen Brief nur geschrieben habe, damit Sie bei der BaföG Beantragung nicht von falschen Tatsachen ausgehen.

...

 

Zur Information für Leser, die das Buch noch nicht lesen konnten:

Björn ist mein jüngster Sohn. Der zweitjüngste, Sven, wurde von "Peter" nicht adoptiert. Dann wäre die Voraussetzung dafür entfallen, dass ich weiterhin Unterhalt während seines Studiums für ihn bezahle.

Tatsächlich habe ich an Sven während des Studiums keinen Unterhalt mehr gezahlt. Der Freistaat Bayern hat mich auf Zahlung verklagt und ein Gericht hat rechtskräftig festgestellt:

Sven hat auf Grund seines Verhaltens gegenüber seinem Vater den Anspruch auf Unterhalt verwirkt. Neben massiven Beleidigungen hat er über Jahre hinweg jeden Kontakt zu seinem Vater verweigert, ausdrücklich mit "Ausnahme des Unterhaltskontakts".

 

Zum Urteil:

Urteil des Amtsgericht Melsungen

 

Diese Informationen sind eine Ergänzung des gedruckten Buches. Dort wird ausführlich geschildert, wie und warum es zur Trennung der Eltern von Björn und Sven kam.