Das Geheimnis

 

Auf der Webseite eines Softwareunternehmens stieß ich auf einen seltsamen Beitrag. In dem wurde der Mann, den meine frühere Frau geheiratet hatte, über den grünen Klee gelobt. Da ich diese Person anders einschätze, informierte ich den Inhaber des Unternehmens darüber, dass Peter D. wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Kurz darauf rief mich ein Hagen L. an, weil er von dem Softwareunternehmer von dem sexuellen Missbrauch des Peter D. gehört habe. Ich bestätigte ihm auf seine Frage den Sachverhalt.

Nun meldete sich ein Rechtsanwalt und bald fand ich mich vor Gericht wieder.

Angeblich hatte Peter D. mit dem Softwareunternehmer einen Beratervertrag mit einer monatlichen Vergütung von 2000,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer abgeschlossen.

Weiter hatte angeblich Peter D. ein Angebot zur Übernahme der Niederlassungsleitung der Firma bekommen, für die Hagen L. als Geschäftsführer auftrat. Vereinbart war angeblich ein monatliches Bruttogehalt von 6000,- Euro zuzüglich einer Gewinnbeteiligung.

Beide Verträge seien aufgehoben worden, nachdem die Inhaber der Firmen über die Vorstrafe des Peter D. informiert worden waren.

Peter D. sei ein immenser finanzieller Schaden entstanden, den ich nun ausgleichen solle. Zwar seien die Tatsachen, die ich verbreitet habe, wahr. Gleichwohl sei ich nicht berechtigt, diese wahren Tatsachen zu verbreiten.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht hätte mich nach Einschätzung meines Rechtsanwalts die Richterin verurteilt. Deshalb gab er mir den Rat, einen Vergleich anzunehmen, in dem ich mich verpflichte, diese Tatsachen nicht weiter zu verbreiten. Dem stimmte ich nur widerstrebend zu. Nun wurde die Forderung nach einem Kontaktverbot mit dem Kläger und meiner früheren Ehefrau nachgeschoben. Bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro ist es mir nun verboten, fremde Personen über die Verbrechen des Peter D. zu informieren oder ihn bzw. seine Ehefrau zu kontaktieren. Ich darf nicht mehr die Straße befahren, in der die beiden wohnen oder mich sonst dem Haus der beiden nähern.

Auch Peter D. darf mich nicht mehr ansprechen, mich belästigen oder kontaktieren.

 

Wie absurd das gesamte Verfahren ist, wird durch folgendes deutlich:

Peter D. hat wohl kaum die Kenntnisse in der Programmierung von Webseiten, die ihn qualifizieren, einen Softwareunternehmer beraten zu können.

Hagen L. ist Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Nürnberg. Ich nenne sie hier BCD-GmbH (sie heißt natürlich nicht so). Diese vermittelt die Finanzierung von Immobilien. Inhaber sind zwei Personen, zum einen Hagen L., zum anderen meine geschiedene Frau Maren D. und somit die jetzige Ehefrau des Peter D.

Es wurde also behauptet, dass die Firma, die zur Hälfte meiner Ex gehört, nach Kenntnis der Vorstrafe des Kinderschänders die Geschäftsbeziehung zu diesem abgebrochen hätte.

Peter D. und dessen Frau waren mit drei verschiedenen GmbH´s tätig, von denen heute noch eine besteht. Eine wurde 2008 von Amts wegen gelöscht, die "BCD-GmbH" 2011 aufgelöst. Die Eheleute waren für andere Firmen als Handelsvertreter aktiv.

Peter D. war trotz der angeblichen Aufhebung der Verträge bis zur Auflösung der "BCD-GmbH" noch mehrere Jahre für diese Gesellschaft tätig.

Weiter ist die Höhe der angeblich entgangenen Einkommen unglaubwürdig. Das Gericht bewilligte Peter D. Prozesskostenhilfe, die bei tatsächlichen Einkommen in dieser Größenordnung nicht gewährt würde.

Es ist also nicht wahr, was er bei Gericht vorgetragen hatte.

Heute arbeitet Peter D. für eine Elektrofirma, die nach einer Insolvenz weiterhin als GmbH unter anderem Namen tätig ist. Er kennt den Inhaber wohl gut, denn er hat diesem früher ein Fertighaus verkauft, das in der gleichen Straße wie das baugleiche Haus der D.´s steht. Mein Sohn Björn, den Peter D. adoptiert hat, machte in dieser Elektrofirma seine Lehre.

 

Der Vorwurf gegen mich wurde aus falschen Behauptungen konstruiert. Er hatte das Ziel, mir unmöglich zu machen, dass ich Fremde über die Verurteilung des Peter D. informiere. Nun gut, das werde ich nicht tun. Aber trotzdem wird Peter D. weiter mit der Angst leben, dass sein sorgsam gehütetes Geheimnis über seine Vergangenheit bekannt wird.